Viele Unternehmer:innen wird es Angst und Bang, wenn sie an den 25. Mai 2018 zurückdenken. Ja, das ist das Datum, an welchem die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt kursierte viele Mythen und – rückblickend – auch falsche Informationen zur DSGVO. Über 4 Jahre nach Inkrafttreten von diesem bahnbrechenden Gesetz der Digitalwirtschaft gibt es schon einige richtungweisende Urteile. Vieles ist jedoch noch nicht final von den Gerichten unter die Lupe genommen worden. In diesem Blogbeitrage klären wir von SCALELINE einige Mythen auf und geben praktische Tipps und Tricks zur Umsetzung der DSGVO.
Wichtig: Zur Erfüllung der Informationspflicht auf Websites müssen Datenschutzhinweise über die konkreten Datenverarbeitungen, Zwecke, Empfänger, usw. auf der Website informieren. Auch sollte bei jeder Aktualisierung der Website beachtet werden, dass die Hinweise ggf. angepasst werden müssen.
Was sind klassische Datenverarbeitungen auf der Website? Das sind Kontaktformulare, Einsatz von Webtracking-Tools, Chatbot, usw. Einen speziellen Klassiker widmen wir uns gleich näher im nächsten Absatz: Dem Newsletter.
Aus SCALELINE-Sicht bestehen beim Rückgriff auf Standarddatenschutzhinweisen aus Generatoren die Gefahr, dass diese unvollständig sind, falsche Angaben Eingang finden bzw. wesentliche Informationen darin fehlen.
Warum das ein Problem sein kann? Der Grundsatz der Transparenz verlangt von verantwortlichen Stellen, dass Datenschutzinformationen für einen typischen Angehörigen des jeweiligen Zielpublikums verständlich sind. Dies kann bei Standardmuster aus unserer Sicht nicht immer sichergestellt werden.
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