Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für mein Unternehmen? Kritische Wörter, Beispiele und Checkliste

Grafik zur EmpCo-Richtlinie mit dem Titel „Beispiele und Checkliste zur neuen EmpCo-Richtlinie in Bezug auf Umweltaussagen auf deiner Website“, Greenwashing-Symbol und Porträt von Ramona Wöpe.
Inhaltsverzeichnis

Seit Sonntag, dem 27. September 2026, gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 auf EUR-Lex, im Fachjargon EmpCo. Kurz gesagt: Wörter wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ darfst du nicht mehr allein schreiben, wenn du sie nicht belegen oder direkt erklären kannst. Das gilt für jedes Unternehmen, das Verbraucher anspricht, vom Onlineshop bis zur Arztpraxis, und nicht nur für Anzeigen, sondern für alles, womit du dich gegenüber Kunden darstellst. Im Handwerk fällt es nach unserer Einschätzung deutlich stärker ins Gewicht, weil dort „nachhaltig“, „ökologisch“ und „klimafreundlich“ besonders oft in den Texten stehen: bei Holz, Dämmung, Photovoltaik, Wärmepumpen und Farben. Die Beispiele in diesem Beitrag kommen deshalb überwiegend aus dem Handwerk.

Das fühlt sich unfair an: Du schreibst seit Jahren „nachhaltig“ auf deine Website und in Angebote, weil es stimmt. Du hast nichts falsch gemacht, sollst aber Texte, Schilder und Flyer durchgehen. Das kostet Zeit, die du im Tagesgeschäft brauchst. Und der Verdacht liegt nahe, dass die neuen Regeln vor allem eines schaffen: neue Gründe zum Abmahnen.

Ein Teil dieses Gefühls ist berechtigt, ein Teil nicht. Dieser Beitrag erklärt ohne Paragraphen, warum es die Regeln gibt, welche Wörter kritisch sind, was du stattdessen schreibst und welche Bereiche du prüfen solltest.

Wie eine solche Prüfung bei einer Zimmerei ablief, steht in Teil 1: Wir haben die Website einer Zimmerei nach den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie überarbeitet.

Warum gibt es die neuen Regeln überhaupt?

Diese Regelungen wurden geschaffen, weil viele Umweltversprechen nicht belegt sind. Dazu kam ein Wildwuchs an Siegeln: Auf dem EU-Markt waren mindestens 230 verschiedene Umweltzeichen im Umlauf, ohne einheitliche Prüfung.

Greenwashing heißt: Ein Unternehmen wirkt umweltfreundlicher, als es ist, oder nennt Umweltvorteile, die es nicht belegen kann. Das Wort setzt sich aus „green“ und „whitewashing“ (schönfärben) zusammen.

Ein Beispiel aus dem Holzbau: Eine Zimmerei schreibt „Wir bauen nachhaltig“ und meint damit, dass ein Teil des Holzes zertifiziert ist. Der Kunde liest: Das ganze Haus ist umweltfreundlich. Er würde ohne Nachfrage nicht erfahren, dass nur ein Teil belegt ist. Solche Aussagen sind gemeint, auch wenn sie nicht vorsätzlich täuschen wollten.

Daraus ergeben sich drei Gründe für die Regeln:

  • Kunden können nicht mehr unterscheiden. Wenn alles „grün“ heißt, sagt das Wort nichts mehr. Wer wirklich etwas Besonderes anbietet, geht in der Masse unter.
  • Ehrliche Unternehmen haben das Nachsehen. Wer sauber arbeitet und seine Umweltleistung belegt, konkurriert mit Anbietern, die mit einem selbstgebastelten Blattsymbol dasselbe behaupten und nichts nachweisen müssen.
  • Es gab keine gemeinsamen Regeln. Jedes Land und jedes Gericht bewertete Umweltaussagen anders. Die Richtlinie legt EU-weit fest, was geht und was nicht.

Das Ziel ist also nicht, dass du weniger über Holz oder Solar erzählst. Es soll verhindern, dass ein leeres Wort denselben Eindruck erweckt wie eine belegte Leistung. Der Grund ist berechtigt. Bei allen, die er nicht trifft, kommt trotzdem die Arbeit an: Sie müssen ihre Texte, Bilder und Schilder durchgehen, obwohl sie nie getäuscht haben.

Quellen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, 22.03.2023 (Studie 2020, 230 Umweltzeichen, Gründe für die Regeln), Richtlinie (EU) 2024/825 (Erwägungsgründe).

„Das macht nur Arbeit und gibt Abmahnern neues Futter“: Stimmt das?

Zum Teil. Die Arbeit fällt tatsächlich an, und Abmahnungen sind der Weg, wie Wettbewerbsrecht in Deutschland durchgesetzt wird.

Zum anderen Teil: Die hohen Bußgelder, von denen in Nachrichten die Rede ist (bis zu 4 Prozent vom Jahresumsatz), sind nach unserer Einschätzung für kleine Unternehmen kaum relevant. Sie sind für EU-weit koordinierte Verfahren gegen große Anbieter gedacht. Dein realistisches Risiko ist die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Verband.

Ein Vorteil für dich: Die Regeln treffen auch die Konkurrenz. Wer bisher mit „100 % nachhaltig“ und Blattsymbolen geworben hat, ohne etwas zu belegen, muss ebenfalls umstellen. Wer konkret sagen kann, woher sein Holz kommt oder was seine Anlage leistet, steht danach besser da.

Für wen gilt das? Für alles, was sich an Verbraucher richtet (B2C), in jeder Branche, etwa gegenüber Bauherren und Eigentümern, Onlineshop-Kunden oder Patienten. Reine Geschäftskunden-Kommunikation (B2B) fällt nach unserem Stand nicht darunter. Auf der Website liest aber beides mit. Deshalb behandelst du sie am besten wie B2C-Kommunikation.

Quellen: afs-Akademie: Abmahnrisiko (wer abmahnt, Bußgelder bei EU-weiten Verfahren), ZDH zur EmpCo-Richtlinie, gvw und carbmee (B2C und B2B). Die Einschätzung zum Risiko für kleine Unternehmen ist unsere eigene.

Gilt das nur für Anzeigen? Nein, für alles, womit du dich zeigst

Die Richtlinie spricht von kommerzieller Kommunikation. Gemeint sind Aussagen, mit denen ein Unternehmen angibt, dass ein Produkt, eine Marke oder das Unternehmen selbst eine Auswirkung auf die Umwelt hat. Auf den Kanal kommt es nicht an.

Eine Umweltaussage kann sein:

  • ein Satz auf der Website, in „Über uns“, auf Leistungsseiten, in Blogbeiträgen, in Angeboten oder auf Verpackungen
  • eine Aussage über das ganze Unternehmen, etwa „Wir sind ein nachhaltiges Unternehmen“, nicht nur über ein einzelnes Produkt
  • ein Bild oder Symbol, etwa Blatt, Baum, Erdkugel oder ein grünes Siegel
  • ein Name, etwa ein Firmen- oder Produktname wie „EcoPlus“
  • ein Schild oder Aufkleber, etwa auf Fahrzeugen, Baustellen oder am Gerüst

Quellen: IT-Recht-Kanzlei (Definition „kommerzielle Kommunikation“), gvw (Verpackungen, Werbematerialien, Unternehmenskommunikation), umweltwirtschaft (Bilder und Markennamen als Umweltaussage).

Was heißt das konkret? Sechs Regeln in einfacher Sprache

Die Richtlinie ist lang. Für deine Texte, Bilder und Schilder kommt es auf sechs Punkte an:

  1. Das Wort allein reicht nicht. „Umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“ oder „umweltschonend“ ohne Zusatz sind verboten, wenn du keine anerkannte Spitzenleistung belegen kannst. Als Beleg zählen zum Beispiel das EU-Umweltzeichen, ein Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I oder die beste Energieeffizienzklasse nach EU-Recht.
  2. Ein Teil ist nicht das Ganze. Ist nur das Holz zertifiziert, darf nicht das ganze Haus „nachhaltig“ heißen. Ist nur die Verpackung recycelt, darf nicht das Produkt „umweltfreundlich“ heißen.
  3. Eigene Siegel sind heikel. Ein selbst gestaltetes Siegel mit Blatt und Schriftzug „NaturPur Qualität“ gilt als Nachhaltigkeitssiegel, wenn dahinter kein unabhängiges Prüfsystem steht.
  4. „Klimaneutral“ durch Ausgleichszahlungen ist tabu. Wer behauptet, ein Produkt sei klimaneutral, weil er an anderer Stelle CO₂ kompensiert, verstößt gegen die Regeln. Aber du darfst sagen, was du selbst eingespart hast.
  5. Gesetzliche Pflicht ist kein Verkaufsargument. Was das Gesetz von allen verlangt, darfst du nicht als Besonderheit deines Angebots anpreisen. „Wir halten alle Umweltauflagen ein“ klingt nach Qualität, ist aber Pflicht für jeden. Im Handwerk trifft dich dieser Punkt vermutlich am seltensten. Interessant sind Dinge, die du freiwillig mehr tust, solange es wirklich stimmt.
  6. Zukunftsversprechen brauchen einen Plan. „Klimaneutral bis 2030“ darfst du nur schreiben, wenn ein konkreter, messbarer Umsetzungsplan existiert, den ein Unabhängiger geprüft hat.

Das bedeutet gleichzeitig, dass du ein Wort wie „klimafreundlich“ verwenden darfst, wenn du direkt daneben erklärst, was genau gemeint ist. „Klimafreundlich durch 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen“ ist etwas anderes als „klimafreundlich“ allein, sofern es stimmt und du es belegen kannst. Die Erklärung muss direkt bei der Aussage stehen. Der Bundesgerichtshof hat 2024 im Fall Katjes entschieden, dass ein QR-Code mit den Details nicht genügt.

Randinformation: Die Beweislast liegt bei dir. Du musst belegen können, was du schreibst, der Abmahner muss das Gegenteil nicht beweisen.

Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 (Anhang-I-Nummern 2a, 4a, 4b, 4c, 10a, „anerkannte hervorragende Umweltleistung“), IT-Recht-Kanzlei (Zusatz direkt bei der Aussage), TWW Rechtsanwälte (Teilaussage und Gesamtprodukt), Maucher Jenkins zum BGH-Urteil (Erklärung direkt in der Werbung, nicht nur per QR-Code), carbmee (Beweislast). Die Beispiele sind eigene.

Welche Wörter sind riskant und welche stehen auf der Kippe?

Sortiert nach Risiko. Rot heißt: allein nicht mehr verwenden. Gelb heißt: auf der Kippe, also nur mit Zusatz. Grün heißt: unkritisch. Die Erwägungsgründe der Richtlinie nennen selbst Beispiele für allgemeine Umweltaussagen. Was darüber hinausgeht, ist unsere Einschätzung und keine feste Rechtsprechung.

Hier kannst du alles ausführlich nachlesen: Richtlinie (EU) 2024/825 im Wortlaut

Risiko Begriffe Warum
Rot umweltfreundlich, umweltschonend, klimafreundlich, grün, naturfreundlich, ökologisch, umweltgerecht, umweltverträglich, CO₂-freundlich Diese Wörter nennt die Richtlinie ausdrücklich als Beispiele für allgemeine Umweltaussagen.
Rot energieeffizient, biologisch abbaubar, biobasiert Stehen ebenfalls in der Liste der Richtlinie. Erlaubt ist die Angabe mit Zahl, etwa die Energieeffizienzklasse.
Rot nachhaltig, Nachhaltigkeit Unsere Einschätzung: In der Beispielliste nicht genannt. Wir behandeln es vorsichtshalber wie die Wörter oben.
Rot klimaneutral, CO₂-neutral Verboten, wenn es auf Ausgleichszahlungen beruht.
Gelb ressourcenschonend, umweltbewusst, zukunftsfähig Klingen wie Umweltversprechen, ohne explizit in der Richtlinie zu stehen. Ohne Zusatz besser meiden.
Gelb natürlich, regional Erlaubt, wenn es stimmt und du sagst, was gemeint ist: „Holz aus dem Schwarzwald, gesägt 40 km vom Einbauort“ statt „regional“.
Gelb Blatt- und Baumsymbole, grüne Farbwelt, Firmen- oder Produktnamen wie „EcoPlus“ Auch Bilder und Namen können als Umweltaussage zählen. Ohne Beleg dahinter ist das ein Risiko.
Grün Holz aus PEFC-zertifizierter Forstwirtschaft, U-Wert, Recyclinganteil in Prozent, Herkunftsort, Baujahr, Lebensdauer Prüfbare Tatsachen ohne Wertung. Wichtig ist, dass du sie belegen kannst.

Diese Übersicht ist eine Einschätzung von uns und dient der Orientierung. Es ist keine offizielle Liste!

Quellen: Beispielliste in Erwägungsgrund 9 der Richtlinie, Bilder und Namen: umweltwirtschaft. Alles, was darüber hinausgeht, ist unsere Einschätzung.

Was schreibe ich stattdessen? Zwei Varianten pro Formulierung

Zu jeder kritischen Formulierung gibt es hier zwei Beispiel-Auswege. Mit Beleg: Du behauptest etwas Konkretes und kannst es nachweisen. Ohne Beleg: Du lässt die Umweltaussage weg und beschreibst, was du tust. Beides ist unverfänglich, wenn es stimmt. Die Angaben in eckigen Klammern füllst du nur aus, wenn du sie wirklich belegen kannst. Die Beispiele stammen überwiegend aus dem Handwerk, das Prinzip gilt in jeder Branche.

Thema Kritisch Mit Beleg Ohne Beleg
Allgemeines Lob „Wir bauen nachhaltig.“ „Wir verbauen Holz aus PEFC-zertifizierten Wäldern, Zertifikat Nr. [ ] auf Anfrage.“ „Wir bauen mit Vollholz, das wir bei [Sägewerk, Ort] beziehen.“
Allgemeines Lob „Umweltfreundliche Bauweise mit Herz.“ „Holzrahmenbau mit Konstruktionsholz aus [Land], Herkunftsnachweis liegt vor.“ „Holzrahmenbau: Wir planen, fertigen und montieren aus einer Hand.“
Heizung „Umweltfreundlich heizen mit unserer Wärmepumpe.“ „Wärmepumpe [Modell], Jahresarbeitszahl [ ] laut Herstellerangabe.“ „Wärmepumpe statt Ölheizung: Wir planen, liefern und montieren.“
Dämmung „Klimafreundlich dämmen.“ „Zellulose-Dämmung, Altpapieranteil [ ] Prozent laut Herstellerdatenblatt.“ „Zellulose-Dämmung: Wir berechnen vorab den U-Wert deiner Wand.“
Photovoltaik „Klimafreundlicher Strom vom Dach.“ „PV-Anlage mit [ ] kWp, erwarteter Jahresertrag [ ] kWh laut Ertragsprognose vom [Datum].“ „PV-Anlage: Wir prüfen vorab Statik, Ausrichtung und Verschattung.“
Farben „Umweltfreundliche Farben für dein Zuhause.“ „Wandfarbe mit EU-Umweltzeichen, Lizenznummer [ ].“ „Wandfarbe für Innenräume, Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage.“
Beleuchtung „Energieeffiziente Beleuchtung.“ „LED-Leuchten der Energieeffizienzklasse [ ], siehe Energielabel.“ „LED-Leuchten: Wir zeigen dir vorab, wie sich der Stromverbrauch ändert.“
Klimaneutral „Wir arbeiten klimaneutral.“ „Von acht Fahrzeugen fahren drei elektrisch (Stand [Datum]).“ „Wir bündeln unsere Baustellenfahrten.“
Teil und Ganzes „Nachhaltiges Haus in Holzbauweise.“ „Konstruktionsholz PEFC-zertifiziert, Nr. [ ].“ „Haus in Holzbauweise, fertig nach [ ] Wochen Bauzeit.“
Eigenes Siegel „Öko-Unternehmen“ mit Blattsymbol „Zertifiziert nach [Norm], Zertifikat Nr. [ ], Aussteller [ ].“ „Handwerksunternehmen seit [Jahr], [Zahl] Mitarbeitende.“
Selbstverständliches „Wir entsorgen alles umweltgerecht.“ „Wir trennen Baustellenabfall in [ ] Sorten, mehr als gesetzlich vorgeschrieben.“ „Wir kümmern uns um die Entsorgung deines Altmaterials.“
Zukunft „Bis 2030 klimaneutral.“ „Bis 2030 senken wir den Kraftstoffverbrauch um [ ] Prozent gegenüber [Jahr]. Plan: [Maßnahmen], geprüft von [Stelle].“ „Wir stellen unseren Fuhrpark schrittweise um.“

Die Spalte „ohne Beleg“ liest sich oft besser, weil sie dem Kunden sagt, was du für ihn tust.

Wer schaut hin und welche Unternehmen stehen im Fokus?

Abmahnen können Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale und Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe. Wie häufig sie davon Gebrauch machen, lässt sich nach wenigen Tagen noch nicht sagen. Ein Hinweis aus der Zeit vor den neuen Regeln ist Katjes: Die Wettbewerbszentrale ging gegen die Werbung „klimaneutral“ vor, der Bundesgerichtshof entschied 2024 gegen das Unternehmen.

Eine belegte Liste von Branchen, die besonders im Fokus stehen, gibt es nicht. Nach unserer Einschätzung trifft es die Unternehmen, die am häufigsten mit „grünen“ Wörtern werben, denn dort gibt es am meisten zu finden. Das Handwerk steht dabei weit oben, weil Baustoffe, Energie und Heizung fast immer mit Umweltvorteilen beworben werden. Andere Branchen sind genauso betroffen:

Bereich Branche Typische Aussagen Warum es dort auffällt (Einschätzung)
Handwerk Zimmerei, Holzbau, Tischlerei „nachhaltiger Baustoff Holz“, „ökologisch bauen“ Holz wird fast immer mit Umweltvorteilen verknüpft, oft ohne Zertifikat dahinter.
Handwerk Dachdeckerei, Photovoltaik „klimafreundlicher Strom“, „Sonnenenergie für die Zukunft“ Aussagen über die gesamte Anlage, obwohl nur der Betrieb der Anlage gemeint ist.
Handwerk Sanitär, Heizung, Klima „umweltfreundlich heizen“, „energieeffizient“ „Energieeffizient“ steht in der Beispielliste der Richtlinie.
Handwerk Elektro „grüne Energie“, „klimaneutrale Gebäude“ Strom- und Energieversprechen sind leicht zu prüfen.
Handwerk Dämmung, Trockenbau, Energieberatung „klimafreundlich sanieren“ Die Ersparnis hängt vom Einzelfall, nicht vom Produkt.
Handwerk Maler, Bodenleger „umweltfreundliche Farben“, „Naturprodukte“ Siegel und Produktnamen werden oft vom Hersteller übernommen.
Handwerk Garten- und Landschaftsbau „naturnah“, „ökologisch“ Begriffe mit grünem Image, oft ohne Messwert.
Handwerk Lebensmittelhandwerk „regional“, „nachhaltig“, „klimafreundliche Verpackung“ Herkunfts- und Verpackungsaussagen sind bei Kunden besonders sichtbar.
Handel Onlineshops, Möbel, Textilien „nachhaltig produziert“, „aus verantwortungsvoller Forstwirtschaft“ Viele Produktseiten mit ähnlichen Textbausteinen, leicht per Suche zu finden.
Handel und Industrie Lebensmittel, Verpackung „klimaneutral“, „plastikfrei“ Der Katjes-Fall zeigt: Große Marken werden geprüft, und „klimaneutral“ steht im Zentrum.
Dienstleistung Reinigung, Körperpflege, Friseur „biologisch abbaubar“, „umweltfreundliche Produkte“ „Biologisch abbaubar“ steht in der Beispielliste der Richtlinie.
Dienstleistung Hotel, Gastronomie, Reisen „nachhaltiger Urlaub“, „regional“ Nachhaltigkeit ist ein zentrales Verkaufsargument.
Dienstleistung Architektur, Immobilien, Planung „nachhaltiges Bauen“, „klimaneutrale Immobilie“ Aussagen über ganze Gebäude, die nur auf Teilen beruhen.
Dienstleistung Praxen, Kanzleien, Agenturen „umweltbewusste Praxis“, „grünes Unternehmen“ Aussagen über das gesamte Unternehmen, selten belegt.

Dazu kommen Unternehmen mit vielen Online-Inhalten. Wer viele Texte, Anzeigen und Social-Media-Beiträge veröffentlicht, bietet mehr Angriffsfläche, und Suchmaschinen finden den Wortlaut leicht. Auch Unternehmen, die örtlich mit Wettbewerbern um dieselben Kunden konkurrieren, sind nach unserer Einschätzung eher betroffen als Unternehmen, die allein am Ort sind.

Quellen: afs-Akademie: Abmahnrisiko (wer abmahnt), Maucher Jenkins zum BGH-Urteil (Katjes). Die Branchen-Tabelle ist unsere Einschätzung.

Welche Bereiche musst du prüfen? Die Checkliste

Umweltaussagen stehen nicht nur auf der Website und in Anzeigen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt, Internetseiten, Social Media, Flyer, Broschüren und Angebote zu prüfen. Die Liste unten geht etwas weiter. Hake ab, was du durchgesehen hast:

☐ Website: alle Seiten, Unterseiten und Blogbeiträge, auch Entwürfe und alte Beiträge

☐ Google-Vorschautexte: Titel und Beschreibung deiner Seiten in den Suchergebnissen

☐ Google-Unternehmensprofil: Beschreibung, Leistungen, Beiträge

☐ Bilder und Logos: Siegel, Blatt- und Baumsymbole, grüne Farbwelt, Bildunterschriften

☐ Firmen- und Produktnamen: Namen mit „Eco“, „Öko“, „Bio“ oder „Natur“

☐ Social Media: Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, dazu Profiltexte und Anzeigen

☐ Stellenanzeigen und Karriereseite: „nachhaltiges Unternehmen“ ist dort ein Klassiker (ob sie erfasst sind, ist weniger eindeutig, sie sind aber öffentlich sichtbar)

☐ Flyer, Broschüren, Kataloge und Werbeartikel

☐ Angebote, Vorlagen und Rechnungen samt Textbausteinen

☐ E-Mail-Signatur und Newsletter

☐ Firmenfahrzeuge, Bauschilder, Gerüstbanner, Messeaufsteller

☐ Hersteller-Texte: Was du von Lieferanten übernommen hast, ist ab jetzt deine Aussage

☐ Verzeichnisse und Portale: Einträge bei Branchenbüchern und Bewertungsportalen, die du selbst pflegst

Bei Produkten kommen Verpackungen, Etiketten und Produktbeschreibungen im Shop dazu. Nicht jede Stelle ist ein Problem. Es reicht, wenn du jede Fundstelle kennst und entscheidest: belegen, konkretisieren oder streichen.

Diese Liste ist nicht vollständig. Sie aber von uns umfassend gewählt, damit du einen ersten Überblick über die möglichen Maßnahmen für dein Unternehmen bekommst.

Quellen: ZDH zur EmpCo-Richtlinie (Prüfempfehlung), gvw (Verpackungen, Unternehmenskommunikation). Weiterführend mit eigener Checkliste: IHK München: Green Claims.

Fazit zu Umweltaussagen der EmpCo-Richtlinie: Konkret schreiben statt streichen

Die neuen Regeln verbieten keine Umweltkommunikation. Sie verbieten Wörter ohne Inhalt. Wer sagt, woher sein Holz kommt, welches Zertifikat er hat oder was seine Anlage leistet, muss sich nicht ändern. Drei Handgriffe für den Anfang:

  1. Suche in deinen Texten nach „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „ökologisch“, „grün“ und „klimaneutral“.
  2. Ersetze jede Fundstelle durch eine der zwei Varianten aus der Tabelle: mit Beleg oder ohne Umweltaussage.
  3. Gehe die Checkliste durch, auch Fahrzeuge, Bauschilder und Angebotsvorlagen.

Lesetipp zu weiteren Pflichten für Websites: Barrierefreiheit

Du hast Fragen dazu? Oder du möchtest ebenfalls deine Website prüfen und anpassen lassen? Dann schreib uns! Wir machen dir ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst 😄

Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung aus der Praxis wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, klärt verbindlich ein Anwalt. Die Formulierungsvorschläge sind eigene Beispiele, keine geprüften Mustertexte.

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