Website einer Zimmerei nach den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie überarbeitet – Ein echter Praxisfall

Auf vielen Handwerker-Websites steht irgendwo „nachhaltig“, bei Holz sowieso. Seit dem 27. September 2026 kann dieses Wort Ärger machen. Am Beispiel einer Zimmerei zeigen wir, wo solche Aussagen stecken und was du stattdessen schreiben kannst.
Laptop mit Greenwashing-Aufkleber und Text: Website einer Zimmerei nach den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie überarbeitet
Quelle: Mit Canva erstellt
Übersicht

Auf vielen Handwerker-Websites steht irgendwo „nachhaltig“, bei Holz sowieso. Dabei denkt man sich auch nichts weiter. Doch seit dem 27. September 2026 kann dieses Adjektiv (und weitere Formulierungen) trotzdem Ärger machen.

Seit Sonntag, dem 27. September 2026, gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen in der Werbung. Kurz vor dem Stichtag haben wir die Website und den Instagram-Kanal einer Zimmerei aus Baden-Württemberg geprüft. Was wir dabei gefunden haben und was du daraus mitnehmen kannst, steht in diesem Beitrag.

Darf ich „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“ jetzt noch schreiben?

Nur noch, wenn du mehr sagst als das Wort. Grundlage ist die EU-Richtlinie EmpCo, die in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen wurde. Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ sind gegenüber Privatkunden verboten, wenn du keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Das steht in Nr. 4a des UWG-Anhangs (Erklärung der IT-Recht-Kanzlei). Als Nachweis gelten zum Beispiel das EU-Umweltzeichen oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14024 Typ I.

Ausgenommen sind Aussagen, die du im unmittelbaren Zusammenhang konkretisierst. „Klimafreundlich“ allein ist ein Problem. „Klimafreundlich durch 100 Prozent erneuerbare Energien“ ist etwas anderes, sofern es stimmt und du es belegen kannst. Ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, klärt verbindlich ein Anwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung.

Gilt das auch, wenn nur ein Teil nachhaltig ist, zum Beispiel das Holz oder die PV-Anlage?

Nein, ein Teil macht noch kein Ganzes. Du darfst nicht mit einem Umweltvorteil für das gesamte Produkt werben, wenn der Vorteil tatsächlich nur einen einzelnen Bestandteil oder einen Produktionsschritt betrifft (Erklärung von TWW Rechtsanwälte). Wer zertifiziertes Holz verbaut, darf deshalb nicht das ganze Haus „nachhaltig“ nennen. Und eine PV-Anlage auf dem Dach macht nicht das ganze Projekt „klimafreundlich“. Sag stattdessen, was zertifiziert ist und von wem.

Muss ich auch alte Texte prüfen?

Ja. Es zählt nicht, wann du einen Text geschrieben hast, sondern ob er heute noch online steht. Eine Übergangsfrist für Inhalte, die schon da sind, gibt es nach unserem Stand nicht. Auch gute Absicht schützt nicht. Abmahnen können Mitbewerber und Verbände, das ist im Wettbewerbsrecht der übliche Weg.

Wo verstecken sich solche Aussagen auf einer Website?

Selten dort, wo du zuerst suchst. Die Website der Zimmerei war gut aufgestellt: keine Öko-Siegel, kein „klimaneutral“, kein Slogan wie „Holz rettet das Klima“. Gefunden haben wir trotzdem Stellen, die beim Blick auf die eigene Seite kaum auffallen:

  • Im Google-Vorschautext: Die Meta-Beschreibung eines Referenzprojekts warb mit „nachhaltigen Lösungen“. Auf der Seite selbst stand das nirgends, in jedem Suchergebnis aber schon.
  • In übernommenen Ratgebertexten: Ein Beitrag enthielt einen Satz aus einem Herstellertext, nach dem Solaranlagen Treibhausgase verringern. Sobald so ein Satz auf deiner Seite steht, ist es deine Werbeaussage.
  • Auf Instagram: Ein Projektbeitrag verband „Handwerk und Nachhaltigkeit“. In einem Beitrag zur Mitarbeitersuche wurde Holz „einer der nachhaltigsten Baustoffe überhaupt“ genannt.
  • In einem unveröffentlichten Beitrag: Er nannte Solaranlagen eine „umweltfreundliche Energiequelle“. Heute ist das kein Risiko, aber in dem Moment, in dem jemand auf „Veröffentlichen“ klickt, schon.

Was schreibe ich stattdessen?

Das, was du tatsächlich gemacht hast. Du musst nicht alles streichen, du musst konkret werden:

Vorher (sinngemäß) Nachher
„Langlebige Holzbauweise, nachhaltige Lösungen“ „Maschinenhalle in Holzbauweise – große Unterstellfläche, Schutz vor Regen und UV“
„Solaranlagen verringern Treibhausgase“ Umweltaussage komplett entfernt. Stattdessen Vorgehensweise ergänzt: „Vor der Montage prüfen wir, ob Eindeckung, Tragwerk, Neigung und Ausrichtung passen“
„Solaranlagen nutzen eine umweltfreundliche Energiequelle“ „Photovoltaik wandelt Sonnenlicht in Strom um, Solarthermie in Wärme“
„Handwerk und Nachhaltigkeit Hand in Hand“ Umweltaussage komplett entfernt. Stattdessen Information zum Projekt ergänzt: „Die PV-Module sind als Indach-Anlage direkt in die Dachhaut integriert“

Die rechte Spalte ist nicht nur rechtlich sicherer. Sie sagt dem Leser auch mehr.

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Wie prüfe ich meine Website auf Umweltaussagen?

So gehen wir vor, in sechs Schritten:

  1. Alle Inhalte erfassen: alle Seiten und Beiträge, auch Entwürfe und nicht öffentliche Beiträge, nicht nur das, was im Menü steht.
  2. Volltextsuche: im sichtbaren Text, in den Google-Vorschautexten, in der Vorschau für soziale Netzwerke, in den Bildbeschreibungen und in den Dateinamen.
  3. Bilder sichten: Bei der Zimmerei waren es über 250 Bilder, Logos und Symbole. Wir schauen nach Siegeln, Blatt- und Baumsymbolen und grüner Öko-Optik.
  4. Jede Fundstelle bewerten: Was wird behauptet, worauf bezieht es sich, gibt es einen Beleg? Dazu schreiben wir eine konkrete Ersatzformulierung.
  5. Website anpassen und nachprüfen: Die Kontrolle erfolgt ausgeloggt, damit wir sehen, was Besucher und Google sehen.
  6. Soziale Netzwerke: Für Instagram und Co. gibt es Ersatztexte, die der Kunde selbst einsetzt.

Was deckt eine Website-Prüfung nicht ab?

Alles außerhalb der Website. Umweltaussagen stehen oft auch auf Firmenfahrzeugen, Bauschildern, Gerüstbannern, Flyern, in Angebotsvorlagen und E-Mail-Signaturen. Diese Stellen musst du selbst durchsehen. Die IHK München erklärt, welche Umweltaussagen erlaubt sind, und bietet eine EmpCo-Checkliste zum Abarbeiten.

Kann ich aus den neuen Regeln sogar einen Vorteil ziehen?

Ja, denn die Regeln verbieten Umweltkommunikation nicht. Sie belohnen, wer konkret wird. Diese Angaben gehören auf eine Handwerker-Website:

  • woher das Holz kommt und von welchen Lieferanten
  • welche Zertifikate die Lieferanten haben, zum Beispiel PEFC oder FSC
  • welche Umweltdaten für die verbauten Baustoffe vorliegen
  • welche Qualifikationen im Unternehmen vorhanden sind, etwa in der Energieberatung

Bauherren sehen Fakten statt Floskeln. Unsere Einschätzung dazu: Google und KI-Antworten greifen solche überprüfbaren Angaben eher auf als Floskeln, belegen können wir das nicht. Wie KI entscheidet, wen sie nennt, steht in Warum empfiehlt KI nicht mich, sondern die Konkurrenz?.

Fazit zu Umweltaussagen in der Werbung: Muss ich jetzt alles löschen? Nein, wenn du konkret wirst

Erst mal durchatmen. Du musst nicht jedes Wort mit „Umwelt“ löschen und deine Website nicht umbauen. Die Regeln richten sich gegen Floskeln, nicht gegen Holz. Drei Handgriffe reichen für den Anfang:

  • Suche auf deiner Website, in den Google-Vorschautexten und auf Instagram nach „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „ökologisch“ und „grün“.
  • Ersetze jede Fundstelle durch das, was du wirklich gemacht hast.
  • Sieh Fahrzeuge, Bauschilder, Flyer und Angebotsvorlagen durch.

Beispiele für kritische Formulierungen und eine Checkliste zum Abhaken stehen in unserem zweiten Beitrag: Beispiele und Checkliste zur EmpCo-Richtlinie.

Du hast Fragen dazu? Oder du möchtest ebenfalls deine Website prüfen und anpassen lassen? Dann schreib uns! Wir machen dir ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst 😄

Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung aus der Praxis wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, klärt verbindlich ein Anwalt.

Ein Beitrag von
Ein Beitrag von

Ramona Wöpe

SEO- & GEO-Strategin bei
azoora

SEO- & GEO-Strategin bei azoora. Macht Websites von Selbstständigen und kleinen Unternehmen sichtbar – in Google und in den Antworten von KI wie ChatGPT und Perplexity.

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