Über 4 Jahre DSGVO: Ein kurzes Update

Ein Gastbeitrag von
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Elisa Drescher
SCALELINE
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Dieser Beitrag ist Teil unseres Leitartikels
Viele Unternehmer:innen wird es Angst und Bang, wenn sie an den 25. Mai 2018 zurückdenken. Ja, das ist das Datum, an welchem die Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt kursierte viele Mythen und – rückblickend – auch falsche Informationen zur DSGVO.
Datenschutzerklärung Datenschutzhinweise auf Unternehmenswebsite
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Datenschutz­erklärung auf Unternehmens­websites

👊🏼Faustregel: Jede Unternehmenswebsite benötigt eine Datenschutzerklärung. Es gelten die Informationspflichten auch für Social Media Präsenzen oder Präsenzen auf weiteren Verkaufsplattformen wie ebay, Amazon & Co.
Selbst wenn die Website als reine Visitenkarte aufgebaut ist, werden bei jedem Zugriff auf die Seite Logfiles erstellt, in welchem auch die IP-Adresse der Seitenbesucher:innen gespeichert wird. Durch diese Logfiles kann nachvollzogen werden, ob Fehler vorliegen bzw. die Seite angegriffen wird (z. B. Hacker). IP-Adressen sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Schutz der DSGVO, daher braucht jede Website auch individuelle Datenschutzhinweise. Dazu im nächsten Punkt gleich mehr.

 

Datenschutz­hinweise auf Knopfdruck?

Wichtig: Zur Erfüllung der Informationspflicht auf Websites müssen Datenschutzhinweise über die konkreten Datenverarbeitungen, Zwecke, Empfänger, usw. auf der Website informieren. Auch sollte bei jeder Aktualisierung der Website beachtet werden, dass die Hinweise ggf. angepasst werden müssen.

Was sind klassische Datenverarbeitungen auf der Website? Das sind Kontaktformulare, Einsatz von Webtracking-Tools, Chatbot, usw. Einen speziellen Klassiker widmen wir uns gleich näher im nächsten Absatz: Dem Newsletter.

Aus SCALELINE-Sicht bestehen beim Rückgriff auf Standarddatenschutzhinweisen aus Generatoren die Gefahr, dass diese unvollständig sind, falsche Angaben Eingang finden bzw. wesentliche Informationen darin fehlen.

Warum das ein Problem sein kann? Der Grundsatz der Transparenz verlangt von verantwortlichen Stellen, dass Datenschutzinformationen für einen typischen Angehörigen des jeweiligen Zielpublikums verständlich sind. Dies kann bei Standardmuster aus unserer Sicht nicht immer sichergestellt werden.

 

Der Klassiker: Newsletter

Ehrlich? Wir alle lieben doch Newsletter. Einige, um „Freebies“ abzusahnen, andere um Informationen ihrer Lieblingsunternehmen zu erhalten, um Werbung zu versenden bzw. zu erhalten, usw.

💡 Die Zusendung von Direktwerbung per E-Mail und weiteren Formen der elektronischen Post ist regelmäßig ohne vorherige und vor allem informierte Einwilligung des Empfängers nicht erlaubt. Die Gerichte legen den Begriff der „Direktwerbung“ weit aus.
Beim Versand von Newslettern sind deswegen einige Punkte zu beachten:

  • Anmeldung zum Newsletter: Einwilligung einholen und Umsetzen der Informationspflicht
  • So wenig wie nötige Daten bei der Anmeldung erheben –> E-Mail-Adresse reicht
  • Einbinden einer Widerrufsmöglichkeit im Newsletter –> Abmeldebutton

 

Einen Onlinekurs mit 7 Modulen inkl. Einführung in die DSGVO.

  • Juristisch erstelltes & geprüftes Workbook mit Einwilligungen
  • Datenschutzhinweise
  • Vorlage für dein Impressum
  • Tipps und Tricks zum Double-Opt-In-Verfahren
  • Bestandskundenprivileg richtig nutzen und umsetzen

 

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Elisa Drescher

SCALELINE
🚀 Mag. Elisa Drescher ist Data Protection Enthusiastin, Juristin und Co-Gründerin vpm SCALELINE, der digitalen Unternehmensberatung für Datenschutzrecht für Deutschland und Österreich. Nach ihrer Tätigkeit bei einer renommierten Unternehmensberatung für Datenschutzrecht in Deutschland verbindet sie die Anforderungen der DSGVO sowie den nationalen Datenschutzgesetzen in Österreich und Deutschland und vermittelt das für viele sehr trockene Thema Datenschutz auf eine sehr lockere und charmante Weise.

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